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Die apokalyptischen Reiter neoliberaler Politik verheeren die Kindererziehung. Hilft ein Kita-Bundesqualitätsgesetz?

Frühestens seit der staatlichen “Agenda 2010” (“Hartz IV” im Volksmund), die die Leistungen der Arbeitslosenversicherung vom Rechtsanspruch zu einer Frage der Bedürftigkeit verkehrte, und spätestens seit der staatlichen Bankenrettung nach der Finanzkrise 2007, begann in der Öffentlichkeit eine Diskussion darüber, ob der Aufbau des Rentensystems in den neuen Bundesländern, die Steuersenkungen bei Reichen und Konzernen, die Rettung der verschuldeten Banken, die staatlichen Subventionen für die Wirtschaft oder die steigenden Sozialkosten die “Staatsverschuldung” und damit die “Misere des Sozialstaats” herbeigeführt haben. Die Antwort der neoliberalen Vertreter in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien war schnell zur Hand: “Wir (also das Volk) haben über unsere Verhältnisse gelebt”.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Ursachen der „Krise des Sozialstaates“, die wesentlich eine Krise der Kinder- und Schülererziehung sowie der Kranken- und Altenpflege ist, nicht nur im deutschen Denken und Handeln, sondern auch in der europäischen Politik zu suchen sind.

In “Le Monde diplomatique” analysierte der Historiker und Politökonom Perry Anderson die Ohnmacht der Wähler, ja der nationalen Parlamente gegenüber der EU-Politik: “Mit jedem weiteren Schritt – von der Wirtschafts- und Währungsunion 1990 über den Stabilitätspakt 1997 bis zur Binnenmarktakte 2011 – wurden die Befugnisse der nationalen Parlamente an eine supranationale Bürokratie übertragen, die vom Willen der Wähler abgekoppelt ist – so wie es sich der neoliberale Vordenker Friedrich von Hayek vorgestellt und gewünscht hatte. Mit diesem Mechanismus konnte dem hilflosen Wähler eine drakonische Sparpolitik aufgezwungen werden, gemeinsam durchgesetzt von der EU-Kommission und dem wiedervereinigten Deutschland, das heute der mächtigste Staat der EU ist” (März 2017).

Die neoliberalen Think Tanks der “marktkonformen Demokratie” und der “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft” haben Deutschland und der neuen Zentralmacht EU die Reforminstrumente (also Belastungen) bereit gestellt, die in Gestalt der apokalyptischen Reiter Steuersenkung, Schuldenbremse und Privatisierung seitdem alle Arbeits- und Lebensbereiche der Care-Arbeiterinnen verheeren. Vorrangiges Ziel ist, die Reproduktionskosten der gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen in Erziehung, Gesundheit und Pflege niedrig zu halten.

In den Erfordernissen der Globalisierung sah Joachim Hirsch den Übergang vom nationalen Sozial- oder Wohlfahrtsstaat zum nationalen Wettbewerbsstaat begründet, der nach außen die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes auf dem Weltmarkt fördern und nach innen das Konzept der betriebswirtschaftlichen Konkurrenz und Effizienz nicht nur auf die öffentlichen Unternehmen, sondern auch auf seine eigenen Organisationsstrukturen übertragen soll ( Der nationale Wettbewerbsstaat, 1995).

“Für die Produktivität der Exportbranchen zahlen die reproduktiven Bereiche jedoch einen hohen Preis. Den exportstarken Branchen mit hohen Anteilen von qualifizierten Beschäftigten im Hochtechnologiebereich steht ein expandierender Sektor mit niedrig entlohnten, instabilen und häufig wenig anerkannten Dienstleistungstätigkeiten gegenüber, dessen Arbeitsproduktivität nach herkömmlichen Maßstäben weit hinter der des industriellen Sektors zurückbleibt” (Klaus Dörre, Industrie 4.0 – Neue Prosperität oder Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen, 2016).

Die fehlenden Steuereinnahmen kompensierten die öffentlichen Haushalte mit der verstärkten Aufnahme von Krediten, um die öffentlichen Leistungen finanzieren zu können. Diese Verschuldung geriet in Konflikt mit den Interessen der Wirtschaft nach der Finanzkrise 2007.

Der Wirtschaftssoziologe Wolfgang Streeck argumentiert, dass der 2009 neu geschaffene Konsolidierungsstaat, der den klassischen Steuerstaat und den postfordistischen Schuldenstaat ablöst, die Garantie des Schuldendienstes für die privaten Investoren übernimmt:

“Die Wahrheit ist natürlich, dass nicht die politische Autonomie das Ziel der Konsolidierung ist, sondern die Verkleinerung des öffentlichen Sektors, einhergehend mit einer umfangreichen Privatisierung der Sozialversicherung und des öffentlichen Dienstes, sogar inklusive des Militärs. Je kleiner der öffentliche Sektor ist, desto sicherer können sich Finanzinvestoren sein, dass ihr Kapital zurückgezahlt und profitabel sein wird. Typischerweise gehen Ausgabenkürzungen mit Steuersenkungen für Unternehmen und die Reichen einher, was das Defizit wieder erhöht und weitere Ausgabenkürzungen erfordert” (Aufstieg des europäischen Konsolidierungsstaates, Fe 2017).

Auch wenn sich das ganze Ausmaß der prekären Situation erst zeigt, wenn alle Dienstleistungen der Care-Arbeit zusammengedacht werden, soll aus aktuellen Gründen die Rolle der apokalyptischen Reiter beispielhaft an den Erziehungs-Dienstleistungen für Kinder untersucht werden.

Die Krise der Erziehungsleistungen kennt zwei Gruppen von Betroffenen, erwerbstätige Mütter und Erzieherinnen. Der seit August 2013 bestehende Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für einjährige Kinder hat den Ausbau von Kindergärten in den letzten Jahren steigen lassen. “Das Personal in den kommunalen Kitas wuchs um 6,4 % auf 187.000 Beschäftigte, allein bei den Erzieherinnen betrug seit 2008 der Anstieg 37 %. Dieser Beruf ist mit einem Anteil von 96 % nach wie vor ein Frauenberuf, wobei 62 % der Beschäftigten in Teilzeit und 11 % befristet tätig sind” (Irene Raehlmann, Streik im Wandel, 2017).

Dennoch fehlen Kitaplätze, zeichnen sich Qualitätsprobleme wegen immer noch fehlenden Personals ab, die Organisation zwischen Erwerbsarbeit und Erziehungsleistungen ist eine Belastung für die Mütter. Die Erzieherinnen sind überfordert, da sich ihre Arbeitsbedingungen nicht verbessern, eher verschlechtern durch Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, Personalnot, Teilzeit, schlechte Bezahlung; in der Ausbildung gibt es in den ersten drei Jahren keine Vergütung, da es eine verschulte Ausbildung ist.

Daher fordern GEW, Caritas, AWO seit Jahren ein Bundesqualitätsgesetz mit verbindlichen Regelungen zu Arbeitszeiten, Betreuungsschlüssel sowie Fort- und Weiterbildungen.

Als dann im Mai 2015 die Opposition (Grüne, LINKE) diese Forderung nach einem bundeseinheitlichen Qualitätsgesetz zur Abstimmung brachte und die Groko (CDU/CSU, SPD) diese ablehnte, riefen Ver.di, GEW und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit) die 240.000 kommunalen Beschäftigten zum “Kita-Streik”; erst seit 2009 gibt es für die Sozial- und Erziehungsberufe einen Tarifvertrag.

Beteiligt waren 53.000 kommunale Kitas mit 3,2 Mio Kindern. Private und kirchliche Träger von Kitas waren nicht vom Streik betroffen, also 17.500 mit 1,8 Mio Kindern (Raehlmann, a.a.O).

Für und gegen den Streik engagierten sich erstmals neben den Erzieherinnen erwerbstätige Mütter und die sie beschäftigenden Unternehmen. Der Streik brachte den Beschäftigten einen durchschnittlichen Einkommensanstieg von 3,5 %, den kommunalen Haushalten eine jährliche Mehrbelastung von 315 Mio EUR.

Steuersenkungen

Nicht erfüllt wurden die Hoffnungen auf attraktive Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen. Das gaben die Haushalte von Ländern und Kommunen nicht her.

Statt deren Steuereinnahmen zu erhöhen, senkte die Spar- und Finanzpolitik aller bisherigen Koalitionen mit Blick auf den europäischen Steuerwettbewerb die Steuern auf hohe Einkommen, an denen die Länder mit 42,5 % und die Kommunen mit 15 % beteiligt sind; immerhin müssen 80 % aller Unternehmen als Personalgesellschaften Einkommensteuer zahlen, oft mit dem Spitzensteuersatz.

Die 7 %ige Gewerbesteuer (2014 ca. 44 Mrd Euro), die für alle Gewerbebetriebe erhoben wird, ist für die Gemeinden die einzige beeinflussbare Einnahmequelle, da sie das Recht auf die Festlegung der Hebesätze haben; dieses Recht kann aber auch zum Unterbietungswettbewerb bei der Ansiedelung von Unternehmen führen. Die Höhe der Gewerbesteuer jeder Kommune hängt also ab von der lokalen Wirtschaftskraft, der Konjunktur sowie von den Gewinnen und der Steuerehrlichkeit der Unternehmen.

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als Umsatzsteuer auf alle Aktiengeschäfte konnte die neoliberale Finanzpolitik erfolgreich verhindern.

Weiterhin wurde die Körperschaftssteuer für Aktiengesellschaften mit der Unternehmenssteuerreform 2008 auf 15 % gesenkt; diese Steuern teilen sich Bund und Länder zu gleichen Teilen, die Kommunen gehen leer aus.

Mit 25 % wurde die neue Kapitalertragssteuer festgesetzt, also nicht als Eikommenssteuer mit höheren Steuersätzen.

Lediglich die Mehrwertsteuer, für die Konsumenten belastend, für die Unternehmen kostenneutral, wurde erhöht; die Länder sind hier mit 45,5 % und die Kommunen lediglich mit 2,2 % beteiligt.

Zur chronisch unterfinanzierten Ausstattung der öffentlichen Haushalte tragen bei Steuerschlupflöcher, Steuerflucht, Steuervergünstigungen, Steuerhinterziehungen (Cum-Ex, Cum-Cum) und Steueroasen.

Für zukünftige Steuersenkungen laufen sich die Interessenvertreter bereits warm. Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer fordert nach Trumps Steuersenkungen nach 10 Jahren eine neue Unternehmensbesteuerung und der Bonner GA zetert: “Die SPD wird ihre Steuererhöhungspläne begraben müssen, weil es sich Deutschland einfach nicht leisten kann, im Zukunftswettbewerb mit anderen Industrieländern wie den USA und Frankreich ins Hintertreffen zu geraten” (GA, 27.12.17).

Schuldenbremse

Als die Länder und Kommunen nach 1989 begriffen, dass mit den neoliberalen Steuersenkungen ihre Ausgaben und Investitionen für soziale Dienste und öffentliche Infrastruktur eingeschränkt wurden, verstärkten sie ihre Verschuldung. Jetzt griff die EU ein. Der “Euro-Stabilitätspakt” von 1997 beinhaltete, die Höhe des jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Staatsschuldenquote auf 60 % des BIP zu begrenzen.

Als dann im Verlauf der Finanzkrise nach 2007 “systemrelevante” Banken mit öffentlichen Mitteln und “Schlüsselindustrien” wie der Fahrzeugbau mit staatlichen Subventionen gerettet werden mussten, stieg die Staatsverschuldung. Betrug die Staatsschuldenquote 2007 noch 63,6 %, stieg sie bis 2011 auf 81 %.

Nun ist aber in einer Volkswirtschaft die Verschuldung nicht mit der eines einzelnen Bürgers oder Unternehmens zu vergleichen; die Summe aller Schulden in der Gesamtwirtschaft ist immer gleich groß der Summe allen Vermögens. Auch kommt niemand auf die Idee, dem Unternehmenssektor, dessen Schulden doppelt so hoch sind wie des staatlichen Sektors, per Gesetz das Aufnehmen von Schulden zu verbieten.

Es war jedoch die große Koalition, die unter tätiger Beihilfe der Interessenvertreter zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen aufrief und im Juni 2009 eine “Schuldenbremse” ins Grundgesetz schrieb, dergestalt, dass die öffentlichen Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind; ab 2020 dürfen auch die Länder überhaupt keine Schulden mehr machen.

Ungehört blieb der Aufruf gegen die Schuldenbremse im Mai 2009 von Peter Bofinger (Sachverständigenkreis) / Gustav Horn (IMK), den 150 weitere wissenschaftliche Experten unterzeichneten: “Die Schuldenbremse gefährdet die wirtschaftliche Stabilität und die Zukunft unserer Kinder”.

Auf Deutschlands Drängen zur Übernahme der Schuldenbremse trat am 1.1.2013 der “Europäische Fiskalpakt” in Kraft; der europäische Konsolidierungstaat und die EU-Austeritätspolitik mit allen Folgen für die Kürzungöffentlicher Leistungen waren geboren. Der Politikwissenschaftler Stefan Bajohr bezeichnet die Schuldenbremse als das “Ergebnis des neoliberalen Staatsverständnisses, das den privaten Nutzen voranstellt und den öffentlichen Sektor daran hindern will, das Allgemeininteresse an ausreichenden öffentlichen Leistungen vor allem in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit, Chancengleichheit und Bildung, Umweltschutz und Kultur zu realisieren” (Die Schuldenbremse, 2016).

Privatisierung

Schon in den 90er Jahren hatten die neoliberalen Think Tanks Regierungen veranlasst, öffentliche Unternehmen zu privatisieren und diese den “schöpferischen” Unternehmern oder Investmentgesellschaften sowie dem “freien” Markt zu überlassen. Je größer die Finanznot der Länder und Gemeinden wurde, je öfter das Versprechen der einen oder anderen Partei auf Steuererhöhungen nicht eingelöst wurde, umso mehr nutzten sie schon vor der Einführung der Schuldenbremse Privatisierungen für zusätzliche Haushaltseinnahmen oder für die Einsparung notwendiger Ausgaben; die Länder verkauften zB ihre Wohnsiedlungen, die Kommunen schlossen public-private-partnership-Finanzierungsverträge über Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Nachteilen für Bürger und stabilen Gewinnraten für Investoren.

Am gravierendsten waren die Privatisierungen in den personennahen Dienstleistungen. Nach 2000 übertrugen viele finanzschwache Kommunen Kitas auf private Träger, was für die Erzieherinnen zur Einbuße sozialer Standards und öffentlicher Leistungen führte. Um ab 2013 das Recht der Eltern auf einen Kitaplatz erfüllen zu können, mussten die Kommunen noch mehr private Träger in der Kindererziehung zulassen, wohlwissend, dass in deren Geschäftsmodell der Gewinn im Zentrum und nicht die Bedürfnisse der Erzieherinnen, der Kinder und der Eltern stehen.

Das Nebeneinander von privaten und öffentlichen Trägern tendiert zur Prekarisierung der Erzieherinnen-Arbeit und damit verbunden auch zu einer mangelnden Erziehungs-Qualität für die Kinder.

Familienfreundliche Erziehungszeiten bei der Kinderbetreuung im Interesse der berufstätigen Mütter, gute Aus- und Weiterbildung für Erzieherinnen oder die Einhaltung der empfohlenen Betreuungsschlüssel (bei Kindern unter 3 Jahren 1 : 3, bei Kindern über 3 Jahren 1 : 7,5) im Interesse aller können allenfalls Waldorf-Kindergärten oder Betriebskitas zu hohen Kosten für Wohlhabende anbieten.

Mit der Erziehungsarbeit der Kinder beginnt die gesellschaftliche Polarisierung.

Warten auf das Kita-Bundesqualitätsgesetz

Nachdem 2015 das Bundesqualitätsgesetz für Kitas wegen der umstrittenen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durchgefallen war, bestellte die GEW im Januar 2016 ein Rechtsgutachten, das die Kompetenzstreitigkeiten klärte und die Möglichkeit für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesstätten feststellte: Der Bund hat die notwendige Gesetzgebungskompetenz, für die finanzielle Absicherung der Qualitätsstandards müssen Länder und Kommunen aufkommen, für die Umsetzung der Vorgaben sind die Länder zuständig.

Im Mai 2017 einigten sich die Familien- und Jugendminister der Länder auf ein Kita- Bundesqualitätsgesetz. Die daraufhin im Juli 2017 beschlossene Vereinbarung soll nach der Bundestagswahl im September 2017 umgesetzt werden.

Die CDU/CSU ist dagegen, nur Grüne / Linke sind vorbehaltlos dafür. Die GEW fürchtet, dass die Gegner des Bundesqualitätsgesetzes mit der taktischen Forderung nach gebührenfreien Kitas die Umsetzung dieses Gesetzes zu Fall bringen werden: Ein chronisch unterfinanziertes System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung verträgt sich nicht mit Beitragsfreiheit; für NRW allein würden dadurch Kosten von 900 Mio Euro jährlich anfallen.

Wenn eine künftige Groko dieses Bundesqualitätsgesetz dennoch beschließen und umsetzen will oder wenn sie die Forderung nach “attraktiven Arbeitsbedingungen im Care-Sektor” (siehe “Weissbuch Arbeiten 4.0”, BMAS 2016) realisieren will, muss sie ihre apokalyptischen Reiter zurückpfeifen.

C. Neubauer, 3.1.18

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