Sie sind hier:Startseite»Suchergebnisse»Suchergebnisse

So sicher wie das Amen in der Kirche, so sicher ist immer wieder die in der Öffentlichkeit platzierte politische und verbandspolitische Forderung nach der Anhebung der Regelaltersgrenze.

Wer den aktuellen, von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten und vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg erstellten Altersübergangsreport 01/2023 vom Juni 2023 liest und die darin aufbereiteten Daten zur Kenntnis nimmt, müsste erkennen, wie absurd solche Forderungen sind. Denn sie gehen an der betrieblichen Realität weit vorbei und nehmen nicht zur Kenntnis, dass sich die Erwerbsbeteiligung der Älteren erkennbar erhöht hat und der Ausstieg aus der abhängigen Beschäftigung deutlich später erfolgt als Anfang der 2000er Jahre. Doch unverändert ist, dass eine große Zahl von abhängig Beschäftigten die derzeit geltende Regelaltersgrenze nicht erreicht.

Arbeiten bis zur Erreichung der Regelaltersrente bliebt für viele Unerreichbar – so die Autoren des Reports, Max Keck und Martin Brussig. Unzureichende Arbeitsbedingungen, aufgebrauchtes Arbeitsvermögen oder/und mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit sind Gründe, die es für viele Beschäftigte unmöglich machen, bis zur Rente zu arbeiten.

Bevor überhaupt darüber nachgedacht werden sollte, die Regelaltersgrenze immer weiter hinauszuschieben, müssen zu allererst alle wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen darauf gerichtet werden, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten bis zur Erreichung des Rentenalters überhaupt arbeiten können. Und Unternehmen sollten doch darauf bedacht sein, sich dieses Potenzial an Arbeitsvolumen zu erhalten bzw. zu erschließen.

Wenn viel mehr Beschäftigte als heute bis zu ihrer Regelarbeitsgrenze arbeiten würden, wäre dies nicht nur zum ökonomischen und personalpolitischen Vorteil der Unternehmen und Organisationen, sondern auch für die Beschäftigten selbst, denn so fiele bei ihrem Renteneintritt ihre Rente höher aus.

Zusammenfassung der Ergebnisse (Quelle Altersübergangsreport):

Das mittlere Austrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung älterer Erwerbstätiger hat sich von 60,1 Jahren (Jahrgang 1940) auf 63,1 Jahre (Jahrgang 1953) deutlich erhöht.

Das Altersspektrum, innerhalb dessen die meisten Erwerbsaustritte erfolgen, hat sich leicht reduziert. Wesentlich dazu beigetragen hat die Schließung der Altersrente für Frauen, aufgrund derer Frauen ab Jahrgang 1952 nicht mehr ab 60 Jahren in Altersrente gehen können.

Unterschiede im mittleren Austrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Beschäftigten, die auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus tätig sind, haben sich nivelliert.

Nach wie vor liegt das mittlere Erwerbsaustrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze. Die Mehrheit erreicht nicht die Regelaltersrente aus einer Beschäftigung heraus.

Quellen/Link zum Altersübergangsreport 01/2023, Juni 2023:

Brussig, Martin; Keck, Max (2023): Alter beim Austritt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung: Anstieg, Kompression und Nivellierung. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation: Altersübergangs-Report 2023-01 

https://www.uni-due.de/iaq/auem-report-info.php?nr=2023-01

https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00078685

https://www.uni-due.de/iaq/pressemitteilung.php?pm=20230630

Baden-Württemberg ist in der Förderung und Unterstützung der praxisorientierten Dienstleistungsforschung und -entwicklung einfach Spitze – und das bereits seit mehr als 20 Jahren. Ob durch das Land oder die Baden-Württemberg Stiftung* gefördert – immer stand die direkte Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen und die Schaffung von Mehrwert für diese Unternehmen im Vordergrund der Projektarbeit.

Ich möchte das seit Sommer 2021 laufende, landesgeförderte Projekt „Kompetenzzentrum Smart Services“ kurz vorstellen und hierfür auch auf die Web-Seite des Projektes verweisen.

https://smart-service-bw.de/

https://smart-service-bw.de/die-innovationsinitiative-smart-services-ein-projekt-des-landes-baden-wuerttemberg-unterstuetzt-den-restart-der-dienstleistungsbranchen/

https://smart-service-bw.de/ueber-uns/kontakt/

„Das Kompetenzzentrum Smart Services wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und gemeinsam seitens des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, des itb –Institut für Betriebsführung
im DHI e.V., der Hochschule Furtwangen, der Hochschule Konstanz und der Universität Siegen durchgeführt.“ (Quelle: Webseite).

In den Rubriken „Wissen“, „Erlebnisräume“, Praxisbeispiele“, „Podcasts“, „Anlaufstellen“ und „Kontakt“ finden sich übersichtlich dargestellt, weiterführende Informationen zum Projekt, so dass sich die interessierte Leserin und der interessierte Leser rasch einen Überblick über das Vorgehen des Projektes und den aktuellen Sachstand verschaffen können.

Wie immer in diesen durch das Land geförderten Projekten zur systematischen Dienstleistungsentwicklung steht die Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen im Zentrum des Projektnetzwerkes.

In der Rubrik „Praxisbeispiele“ finden sich interessante Beispiele, wie Unternehmen mit der Dienstleistungsentwicklung umgehen:

https://smart-service-bw.de/projekte/virtuelle-rundreise/

https://smart-service-bw.de/projekte/virtuelle-rundreise/elsaesser_holzbauwerte/

Schon zahlreiche Ergebnisse finden sich in der Rubrik „Wissen“:

https://smart-service-bw.de/wissen/ergebnisse/

Neben vielen eigentlich noch erwähnenswerten Dingen zum Projekt möchte ich abschließend auf die Reihe „IT-Stammtisch für KMU und Handwerk“ verweisen, die überwiegend virtuell stattfindet.

https://smart-service-bw.de/category/veranstaltungen/

*

https://www.bwstiftung.de/fileadmin/bw-stiftung/Publikationen/Forschung/Forschung_Dienstleistungsforschung_AP_Nr._4.pdf

Seite 9 von 206