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Forderung nach Anhebung der Regelaltersgrenze – so sicher wie das Amen in der Kirche

So sicher wie das Amen in der Kirche, so sicher ist immer wieder die in der Öffentlichkeit platzierte politische und verbandspolitische Forderung nach der Anhebung der Regelaltersgrenze.

Wer den aktuellen, von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierten und vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg erstellten Altersübergangsreport 01/2023 vom Juni 2023 liest und die darin aufbereiteten Daten zur Kenntnis nimmt, müsste erkennen, wie absurd solche Forderungen sind. Denn sie gehen an der betrieblichen Realität weit vorbei und nehmen nicht zur Kenntnis, dass sich die Erwerbsbeteiligung der Älteren erkennbar erhöht hat und der Ausstieg aus der abhängigen Beschäftigung deutlich später erfolgt als Anfang der 2000er Jahre. Doch unverändert ist, dass eine große Zahl von abhängig Beschäftigten die derzeit geltende Regelaltersgrenze nicht erreicht.

Arbeiten bis zur Erreichung der Regelaltersrente bliebt für viele Unerreichbar – so die Autoren des Reports, Max Keck und Martin Brussig. Unzureichende Arbeitsbedingungen, aufgebrauchtes Arbeitsvermögen oder/und mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit sind Gründe, die es für viele Beschäftigte unmöglich machen, bis zur Rente zu arbeiten.

Bevor überhaupt darüber nachgedacht werden sollte, die Regelaltersgrenze immer weiter hinauszuschieben, müssen zu allererst alle wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen darauf gerichtet werden, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten bis zur Erreichung des Rentenalters überhaupt arbeiten können. Und Unternehmen sollten doch darauf bedacht sein, sich dieses Potenzial an Arbeitsvolumen zu erhalten bzw. zu erschließen.

Wenn viel mehr Beschäftigte als heute bis zu ihrer Regelarbeitsgrenze arbeiten würden, wäre dies nicht nur zum ökonomischen und personalpolitischen Vorteil der Unternehmen und Organisationen, sondern auch für die Beschäftigten selbst, denn so fiele bei ihrem Renteneintritt ihre Rente höher aus.

Zusammenfassung der Ergebnisse (Quelle Altersübergangsreport):

Das mittlere Austrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung älterer Erwerbstätiger hat sich von 60,1 Jahren (Jahrgang 1940) auf 63,1 Jahre (Jahrgang 1953) deutlich erhöht.

Das Altersspektrum, innerhalb dessen die meisten Erwerbsaustritte erfolgen, hat sich leicht reduziert. Wesentlich dazu beigetragen hat die Schließung der Altersrente für Frauen, aufgrund derer Frauen ab Jahrgang 1952 nicht mehr ab 60 Jahren in Altersrente gehen können.

Unterschiede im mittleren Austrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Beschäftigten, die auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus tätig sind, haben sich nivelliert.

Nach wie vor liegt das mittlere Erwerbsaustrittsalter aus versicherungspflichtiger Beschäftigung deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze. Die Mehrheit erreicht nicht die Regelaltersrente aus einer Beschäftigung heraus.

Quellen/Link zum Altersübergangsreport 01/2023, Juni 2023:

Brussig, Martin; Keck, Max (2023): Alter beim Austritt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung: Anstieg, Kompression und Nivellierung. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation: Altersübergangs-Report 2023-01 

https://www.uni-due.de/iaq/auem-report-info.php?nr=2023-01

https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00078685

https://www.uni-due.de/iaq/pressemitteilung.php?pm=20230630