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Kuren für pflegende Angehörige

Von der Arbeitnehmerkammer Bremen, Frau Carola Bury, haben wir folgenden Hinweis zu einer wenig bekannten und genutzten Unterstützungsmöglichkeit für pflegende Angehörige erhalten.

"Vorsorge-Kuren für pflegende Angehörige" sind die einzige Maßnahme, die gesundheitliche Belastungen von pflegenden Angehörigen explizit aufnimmt und können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein ärztliches Attest. Diese Maßnahmen sind allerdings nicht im SGB XI ,sondern im SGB V (§§ 23 und 40 SGB V) verankert. Ab Pflegegrad 3 gibt es einen Anspruch auf diese Unterstützung.

Die Vorsorge-Kur dauert in der Regel drei Wochen und berücksichtigt die besonderen Belange von Pflegenden. Für die Maßnahme sind ArbeitnehmerInnen freizustellen und müssen keine Urlaubstage nehmen. Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungen pro Tag. Einige Einrichtungen bieten die Option, den pflegebedürftigen Angehörigen mit aufzunehmen.

Weitere Informationen bei Beratungsstellen des Deutsches Müttergenesungswerks, Kuren für pflegende Angehörige
www.muettergenesungswerk.de

Auch bei Anträgen für eine Rehabilitationsmaßnahme zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit sollte auf die Pflegesituation hingewiesen werden.

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